Zum Inhalt springen
Mitgliedschaft

Aufnahme bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Wer der Kasse beitreten möchte, kann das bis zum 30. Geburtstag tun. Auch für Kinder und Jugendliche ist die Aufnahme möglich — mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Wer beim Ausfüllen Hilfe braucht, ruft an. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen — am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.

So läuft es ab

Drei Schritte zur Aufnahme.

Kein Online-Konto, kein Login — ein Stück Papier, eine Unterschrift, eine Prüfung durch den Vorstand.

  1. 01

    Antrag einreichen

    Online ausfüllen — oder den PDF-Vordruck herunterladen, ausdrucken und beim Ortsverein abgeben. Beide Wege landen am gleichen Tisch.

  2. 02

    Prüfung durch den Vorstand

    Der Vorstand prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Aufnahme ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

  3. 03

    Zustimmung bei Minderjährigen

    Für Kinder und Jugendliche ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Beginn der Mitgliedschaft

Wann die Mitgliedschaft beginnt.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Mitgliedsausweis eingetragenen Datum — aber erst, sobald der erste Beitrag gezahlt ist.Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, besteht keine Leistungspflicht. Am einfachsten per SEPA-Lastschrift.

Sie erhalten nach Aufnahme
Mitgliedsausweis
Satzung
Tarifbeilage
Einmalige Kosten

Eintrittsgeld bei der Aufnahme.

Einmalig bei Beitritt — danach gilt nur noch der gewählte Jahresbeitrag.

bis 7 Jahre

30

Eintrittsgeld

bis 14 Jahre

40

Eintrittsgeld

ab 15 Jahren

50

Eintrittsgeld

Bei späterem Eintritt.

Wer nach dem 15. Lebensjahr eintritt, zahlt die Beiträge ab dem 15. Lebensjahr nach. So bleibt die Gemeinschaft fair für die, die früh dabei waren.

Bis zu zehnfach.

Es können bis zu zehnfache Sterbegelder abgeschlossen werden — etwa um Bestattung und Folgekosten gemeinsam abzudecken.

Den Antrag stellen

Online ausfüllen — oder als PDF auf Papier.

Im Online-Antrag tragen Sie alle Angaben in Ruhe ein und geben im selben Schritt das SEPA-Lastschriftmandat. Wer lieber zum Stift greift, druckt das PDF aus und gibt es beim Ortsverein ab. Bei Fragen rufen Sie einfach an.

Beitritt

Ein Stück Papier — und Sie sind dabei.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir nehmen uns Zeit.

Oder direkt anrufen: 06897 / 61205

Häufige Fragen

Was Mitglieder am häufigsten fragen.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht — rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns Zeit.

Wie läuft die Aufnahme ab?
Online ausfüllen oder den PDF-Vordruck ausdrucken — beides ist möglich. Wer Hilfe beim Ausfüllen braucht, ruft einfach an. Der Vorstand prüft den Antrag und nimmt Sie auf.
Kann ich den Antrag wirklich online ausfüllen?
Ja. Auf der Seite „Online Mitglied werden" tragen Sie alle Angaben ein und geben das SEPA-Lastschriftmandat im gleichen Schritt. Anschließend erhält der Vorstand den unterschriebenen Antrag als PDF per E-Mail, Sie eine Bestätigung. Es werden keine Daten in einer Datenbank gespeichert.
Wie ändere ich meine Bankverbindung oder Adresse?
Über die Seite „Daten ändern" — Sie weisen sich kurz aus, wählen, was sich ändert (Bank, Adresse, Name oder Sonstiges) und füllen die neuen Angaben ein. Auch hier wird nichts in einer Datenbank gespeichert.
Welche Unterlagen erhalte ich nach Aufnahme?
Den Mitgliedsausweis, die Satzung und die Tarifbeilage mit allen Beitragsstufen.
Ab wann besteht meine Mitgliedschaft?
Mit dem im Mitgliedsausweis eingetragenen Datum — aber erst, sobald der erste Beitrag gezahlt ist. Am einfachsten per SEPA-Lastschrift.
Was passiert bei einem späteren Eintritt?
Wer nach dem 15. Lebensjahr eintritt, zahlt die Beiträge ab dem 15. Lebensjahr nach. So bleibt die Gemeinschaft fair für die, die früh dabei waren.
Kann ich die Mitgliedschaft auch für meine Kinder abschließen?
Ja. Für Kinder und Jugendliche ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.